Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftführer, dem Platz-und Zeugwart und zwei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wobei ein Vorstandsmitglied der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss.