Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR ist die Zustimmung von vier Vorstandsmitgliedern erforderlich. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.