Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder hierzu schriftlich erteilt ist.