Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, mindestens aber aus dem/der - Vorsitzenden, - stellvertretenden Vorsitzenden, - Kassierer/in und - Schriftführer/in. Der/Die Vorsitzende sowie der/die stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.