Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem/der 1. Vorsitzenden - einem bis maximal vier stellvertretenden Vorsitzenden, - dem/der Schriftführer/in und - dem/der Kassenwart/in. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine; im übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.