Vorstand gem. § 26 BGB: Vorsitzender; 2.Vorsitzender; 3. Vorsitzender. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 1.500,00 EUR diee Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.