Vereinsregister des Amtsgerichts Gießen
Ausdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 1
VR 1951
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Linden
b)
Linden
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zur rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Vereins über
mehr als 2.000,-- DM oder einen Zeitraum von mehr als
sechs Monaten ist die Mehrheit des gesamten
Vorstandes und die Zustimmung des übergeordneten
Kreis- und Bezirksvorstandes der Arbeiterwohlfahrt
erforderlich.
b)
Vorsitzender:
Scheidt, Karl-Heinz, Linden, *XX.XX.1948
Stellvertretender Vorsitzender:
Bernhardt, Kurt, Linden, *XX.XX.1935
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.04.1991 zuletzt geändert am 12.03.2000
a)
24.10.2003
Schütz
b)
Tag der ersten Eintragung:
23.06.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 54
2
a)
Bezüglich Rechtsformzusatz ergänzt, nun:
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Linden e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zur rechtsgeschäftlichen Verpflichtung des Vereins über
mehr als 1.022,58 EURO oder einen Zeitraum von mehr
als sechs Monaten ist die Mehrheit des gesamten
Vorstandes und die Zustimmung des übergeordneten
Kreis- und Bezirksvorstandes der Arbeiterwohlfahrt
erforderlich.
b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Bernhardt, Kurt, Linden, *XX.XX.1935
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Dick, Erika, Linden, *XX.XX.0139
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Vorstand) beschlossen.
a)
26.04.2007
Unzeitig
b)
Satzung Blatt 23-27 d.A.
Anmeldung Blatt 1 Sonderband II
Abruf vom 25.12.2024