Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den 3. Vorsitzenden, den Schriftführer und den Kassenführer gemeinsam vertreten. Der 1., 2. und 3. Vorsitzende sind jeweils allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.