Der Verein wird durch folgende Vorstände vertreten: der/dem Vorsitzendem, stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer/in und Kassierer/in. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 100,00 € vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 5.000,00 € sowie Dauerschuldverhältnissen mit einem Geschäftswert über 1.000,00 € ist die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich. Bankvollmachten können vom Gesamtvorstand vergeben werden.