Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus: - dem Präsidenten/der Präsidentin - dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin - dem Generalsekretär/der Generalsekretärin - dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, wobei einer von ihnen entweder der Präsident/die Präsidentin oder der Vizepräsident/die Vizepräsidentin oder der Generalsekretär/die Generalsekretärin sein muss.