Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem Stellvertreter sowie - dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.