Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden - seinem Stellvertreter - dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.