Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schatzmeister sowie - bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam; der Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind einzelvertretungsbefugt.