Der Vorstand besteht aus mindestens 5 und höchstens 7 Personen: - dem Vorsitzenden - zwei stellvertretenden Vorsitzenden - dem Kassenwart - einem oder mehreren Beisitzern Je zwei Vorstansmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender.