Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte über 5.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.