Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von 10.000,00 EUR verpflichten, wird der Verein von einem Mitglied des Vorstandes alleine vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einem Betrag von 10.000,00 EUR wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Verfügungen im Wert von mehr als 25.000,00 EUR darf der Vorstand nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung vornehmen.