Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus: - dem/der Vorsitzenden, - dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, - dem/der Schatzmeister(in), Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister gemeinsam vertreten.