Der Vorstand besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.