Der vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln, der Schatzmeister vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.