Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie - dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.500,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.