Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 4 Vorstandsmitgliedern -dem Vorsitzenden, -zwei stellvertretenden Vorsitzenden und -dem Schatzmeister. Der Vorstand kann erweitert werden um -zwei Beisitzer und -einen Pressesprecher. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.