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Amtsgericht
frankfurt
am
Main
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Zum
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
b)
Vertretungsberechtigte
und
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
(Angaben
zur
Rechtsfähigkeit
besondere
Vertretungsbefugnis
Auflösung,
Insolvenz,
Umwandlung
u.s.w.)
s)
u
der
Eintragung
und
Unterschrift
merkungen
a)26.6.2003
Mieterschutzgemeinschaft
Der
Vorstand
gemiß
$
26
BGB
besteht
aus:
Eingetragener
Verein.
Frankfurt
am
Main
-
dem
Vorsitzenden
und
-
dem
stellvertretenden
Vorsitzenden.
Die
Satzung
wurde
am
15.12.2002
errichtet
und
durch
Beschluss
der
(Tanm)
b)
Mitgliederversammlung
vom
14.04.2003
insgesamt
neu
gefasst.
Frankfurt
am
Main
gie
haben
Alleinvertretungsrecht
und
sind
berechtigt,
b)
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
als
Vertreter
eines
Satzung
Dritten,
Rechtsgeschäfte
mit
den
Verein
abzuschlienen
Bl.
25,
26
($
181
BGB).
Sonderband
b)
stephan
Otto,
geb.
15.11.1964,
Frankfurt
am
Main,
Martina
Schnitzler,
geb.
24.01.1964,
Frankfurt
am
Main.
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Rückseite
von
Blatt
Auflösung,
Insolvenz,
Umwandlung
u.s.w.)
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
.
b)
Vertretungsberechtigte
und
nn
-
afName-—_.
_
besondere
Vertretungsbefugnis
'
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
b)
Sitz
des
Vereins
Fortsetzung
auf
dem
__
ten
Blatt