Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer des Vereins:
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VR 11546
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Kleyer-Schule in
Frankfurt am Main
b)
Frankfurt am Main
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Ausgaben über 10.000,00 DEM bedürfen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung.
b)
Vorstandsmitglied:
Agsten, Job, Lehrer, Frankfurt am Main
Vorstandsmitglied:
Ehrke, Reinhard, Lehrer, Flörsheim am Main
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.07.1998 zuletzt geändert am 07.06.2001
a)
27.01.2005
Aul
b)
Tag der ersten Eintragung:
29.12.1998
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzungsänderung Blatt 18
Sonderband
2
b)
Bestellt als
Vorstand:
Lengler, Ralf, Frankfurt am Main, *XX.XX.1980
Bestellt als
Vorstand:
Keller, Mira, Mühltal, *XX.XX.1988
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Agsten, Job, Lehrer, Frankfurt am Main
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Ehrke, Reinhard, Lehrer, Flörsheim am Main
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Boß, Sandra, Frankfurt am Main, *XX.XX.1970
Bestellt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Dworzak, Markus, Egelsbach
a)
26.08.2020
Schollmeyer
b)
Fall 2
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden
und den zweiten Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Ausgaben über 2.500 Euro bedürfen der Zustimmung
der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name und Sitz), 2 (Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit) und 10 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.09.2023
Hecht
b)
Fall 3
Satzung Blatt 66-68 Sonderband
Abruf vom 17.12.2024