Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Bei Verfügungen über Grundvermögen und bei Eintragungen und Löschungen von Hypotheken, Grundschulden und dinglichen Rechten vertritt der Vorstand gemeinsam.