Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt
Ausdruck
Nummer des Vereins:
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VR 50756
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Kerweborsch-Verein e.V.
b)
Gernsheim
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
Geschäftsführer, dem Schriftführer und den drei
Beisitzern.
Jeweils drei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit nicht mehr als 500,00 DEM belasten, sind sowohl der
erste Vorsitzende als auch der zweite Vorsitzende
bevollmächtigt. Für den Abschluss von
Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00
DEM belasten und für Dienstverträge braucht der
Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier
Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei
Beschlussunfähigkeit muss der erste Vorsitzende oder
der zweite Vorsitzende binnen drei Tage eine zweite
Sitzung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese
ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
b)
erster Vorsitzender:
Wehrum, Alexander, Gernsheim
zweiter Vorsitzender:
Heppert, Hans-Jörg, Biebesheim
Geschäftsführerin:
Nolte, Andrea, Gernsheim
Schriftführer:
Petri, Florian, Gernsheim
Beisitzerin:
Bonifer, Stephanie, Riedstadt
Beisitzer:
Schmitt, Robert, Gernsheim
Beisitzerin:
Schäfer, Sandra, Biebesheim
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 24.09.1986 zuletzt geändert am 17.01.1992
a)
23.06.2006
Blochberger
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.11.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Blatt 60
Abruf vom 25.12.2024