| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Der 1. Vorsitzende ist berechtigt, Zahlungsanordnungen bis zu 50,00 DM zu erteilen. Anordnungsbeträge bis zu 500,00 DM bedürfen vorher der Zustimmung des Vorstandes. Alle übrigen Anordnungen dürfen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung geleistet werden. Festveranstaltungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen, hier werden von der Mitgliederversammlung besondere Regelungen getroffen. Der Wehrführer ist berechtigt, bei Einsatz oder Übung über einen Betrag von 5,00 DM pro Teilnehmer zu verfügen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 24.06.1954 zuletzt geändert am 11.01.2003 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 12.04.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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