| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Mündliche und schriftliche Willenserklärungen des Vorstandes sind für den Verein verbindlich, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. Die Zeichnung des Vereins durch den Vorstand geschieht in der Weise, daß zwei Vorstandsmitglieder dem Vereinnamen ihre eigenhändige Unterschrift hinzufügen. Ist eine Willenserklärung dem Verein gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitgliede des Vorstandes. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 01.06.1951 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 19.10.1951 |
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