Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 3
VR 4731
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Evangelisches Rundfunkreferat der norddeutschen Kirchen e.V.
b)
Hamburg
a)
Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind
gemeinsam vertretungsberechtigt.
b)
Vorsitzender:
Heinrich, Gerd, Oberkirchenrat, Kiel
Schriftführer:
Kollmar, Peter, Oberlandeskirchenrat, Wolfenbüttel
stellv. Vorsitzende:
Dr. Spieckermann, Ingrid, Oberlandeskirchenrätin,
Hannover
Schatzmeister:
Raschen, Pastor
Vorstand:
Flade, Andreas, Schwerin
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.05.1950 zuletzt geändert am 04.12.1991
a)
18.02.2002
Thomas
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Tag der ersten Eintragung:
16.03.1961
Satzung Blatt 79-83, 85-90
Sonderband
2
a)
Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten je
zwei von ihnen gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis
kann erteilt werden.
Das Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) gilt nur
für solche Geschäfte, die ein Vorstandsmitglied in
Vertretung des Vereins mit sich im eigenen Namen
vornimmt. Im übrigen ist der Vorstand von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
b)
Ausgeschieden:
stellv. Vorsitzende:
Dr. Spieckermann, Ingrid, Oberlandeskirchenrätin,
Hannover
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Heinrich, Gerd, Oberkirchenrat, Kiel
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Kollmar, Peter, Oberlandeskirchenrat, Wolfenbüttel
Ausgeschieden:
Vorstand:
Flade, Andreas, Schwerin
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2001 hat eine Änderung und Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
26.02.2002
Krenzer
b)
Satzung Blatt 180-187
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg
Nummer des Vereins:
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VR 4731
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Raschen, Pastor
Eingetreten:
evangelischer Hörfunk- und Fernsehbeauftagter beim
NDR:
Dieckmann, Jan, Hannover, *XX.XX.1958
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 9
beschlossen.
a)
21.07.2008
Wendtland
b)
Beschluss Bl.207-212, 216
4
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 bis
4 beschlossen.
a)
22.02.2010
Krenzer
b)
Satzung Blatt 19-23 Sonderband
5
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3, 7,
8, 9, und 14 beschlossen.
a)
28.03.2012
Krenzer
b)
Satzung Blatt 41-45 Sonderband
6
a)
21.09.2022
Zacharias
b)
Die Eintragung laufende
Nummer 1 Spalte 3a) ist gemäß
§ 395 FamFG von Amts wegen
gelöscht.
7
a)
Ist nur der Evangelische Rundfunkbeauftragte bestellt,
vertritt dieser den Verein allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten je zwei von ihnen
gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden. Das Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181
BGB) gilt nur für solche Geschäfte, die ein
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 12
beschlossen.
a)
29.09.2022
Zacharias
Abruf vom 17.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg
Nummer des Vereins:
Seite 3 von 3
VR 4731
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Vorstandsmitglied in Vertretung des Vereins mit sich im
eigenen Namen vornimmt. Im übrigen ist der Vorstand
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
8
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 11
beschlossen.
a)
15.02.2023
Zacharias
9
a)
Ist nur der Evangelische Hörfunk- und
Fernsehbeauftragte beim NDR bestellt, vertritt dieser
den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder
bestellt, vertreten je zwei von ihnen gemeinsam.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Das
Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) gilt nur für
solche Geschäfte, die ein Vorstandsmitglied in
Vertretung des Vereins mit sich im eigenen Namen
vornimmt. Im übrigen ist der Vorstand von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
a)
21.02.2024
Zacharias
b)
In Ergänzung der Eintragung
vom 15.02.2023 nachgetragen.
10
b)
Ausgeschieden
evangelischer Hörfunk- und Fernsehbeauftagter beim
NDR:
Dieckmann, Jan, Hannover, *XX.XX.1958
Eingetreten
evangelischer Hörfunk- und Fernsehbeauftragter beim
NDR:
von Kiedrowski, Heiko Günter, Lübeck, *XX.XX.1970
a)
21.02.2024
Zacharias
Abruf vom 17.12.2024