Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Dabei muss jeweils mindestens einer der beiden Vorsitzenden mitwirken. Der Schatzmeister vertritt den Verein, bei der Wahrnehmung der folgenden ihm zugewiesenen Aufgaben, allein. - Überweisungen von Bankkonten des Vereins, - Erklärungen zu Bankeinzügen betreffend SEPA-Lastschriftmandate der Mitglieder, - sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit der Führung von Bankkonten des Vereins (außer Kontoerrichtung oder -auflösung), - Erklärungen über die Erstellung von Spendenbescheinigungen.