Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 500,00 EUR führen, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Grundstücksgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.