Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Jedes Rechtsgeschäft, dessen Wert 50.000,00 EUR insgesamt oder p.a. übersteigt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.