Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Alle Rechtsgeschäfte, welche mit dem unbeweglichen Vermögen des Vereins in Zusammenhang stehen oder die den Verein mit einem Betrag in Höhe von mehr als 5.000,00 Euro verpflichten, erfordern zwingend die Mitwirkung des Vorsitzenden. Darüber hinaus vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.