Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln. Ausgenommen davon sind Rechtsgeschäfte über 10.000 Euro. Dies bedarf der Zustimmung des Vorstands. Der Beisitzer vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.