Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 EUR (in Worten: Tausend Euro) die Zustimmung der MitgIiederversammIung erforderlich ist.