Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Ausgaben, die 1.500,00 € übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes. Einmalige Ausgaben über 10.000,00 € sowie Kreditaufnahmen und langfristige Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.