Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 2.000,00 EUR übersteigen, wird der Verein von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.