Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2.000,00 EUR ist die vorherige Zustimmung zweier Vorstandsmitglieder hierzu schriftlich vonnöten.