Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jedes Rechtsgeschäft, das durch den Vorstand gezeichnet wird, dessen Wert 50.000,00 EUR insgesamt oder pro Jahr übersteigt, bedarf zu seiner Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.