Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz b) Beteiligung an Gesellschaften c) Aufnahme von Darlehen über 5000,- Euro