Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von € 15.000,00 verpflichten, vertritt der Kassierer allein. Bei Rechtsgeschäften über einem Betrag von € 15.000,00 vertritt der Kassierer mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften von mehr als € 50.000,00 vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.