Ist ein Vorstandsmitglied bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.