Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende, der 1. oder 2. stellvertretende Vorsitzende oder dem Schatzmeister vertreten. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von höchstens 1.000 € hat der Vorsitzende Einzelvertretertungsbefugnis.