Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. Sonst vertritt bei Verhinderung der Schatzmeister mit dem nicht verhinderten Vorsitzenden. Jedes Rechtsgeschäft, dessen Wert € 50.000,00 insgesamt oder p.a. übersteigt, bedarf zu seiner Wirksamheit der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist von § 181 befreit.