Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten, z. B. in finanztechnischen Angelegenheiten (Bankkontoführung) ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandmitglieder, darunter der Kassenwart, erforderlich