Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter entweder der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderer dinglichen Rechten sind die Unterschriften des/der Vorsitzenden und des/der Kassenwarts/Kassenwartin erforderlich.