Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Im Bankverkehr sind bis zu einem Betrag von 1.000 EUR Entnahme/Überweisung die Vorstandsmitglieder jeweils allein zeichnungsberechtigt. Sofern die Entnahmen/Überweisungen den vorstehend genannten Betrag überschreiten, benötigt das Vorstandsmitglied zur alleinigen Zeichnungsberechtigung eine von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Vollmacht. Die Vollmacht erlischt umgehend nach dem zu ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts (Erfüllung).