Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen