Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsfühhrer ( entspricht dem Schatzmeister) vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Verbandes berechtigt. Die Verteretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,-- € die Mehrheit des Vorstandes nur gemeinschaftlich handeln darf.