Der Vorsitzende ist stets einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus zwei Personen, ist neben dem Vorsitzenden auch das andere Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus drei Personen, wird der Verein entweder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch den Vorsitzenden allein vertreten.