Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Verpflichtungen und Verfügungen jeglicher Art über einen Betrag von 2.500,-Euro hinaus der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.